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   BSG, 26.08.1965 - 9 RV 1034/64   

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https://dejure.org/1965,6132
BSG, 26.08.1965 - 9 RV 1034/64 (https://dejure.org/1965,6132)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1965 - 9 RV 1034/64 (https://dejure.org/1965,6132)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1965 - 9 RV 1034/64 (https://dejure.org/1965,6132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 23, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.11.1957 - 9 RV 212/57
    Auszug aus BSG, 26.08.1965 - 9 RV 1034/64
    Bemerkt sei lediglich, daß der Bescheid vom 27. Juni 1960, wenn man der Rechtsauffassung des LSG hätte folgen wollen, allenfalls als rechtlich, nicht, aber auch als tatsächlich unrichtig hätte angesehen werden können (vgl. BSG 6, 106, 109; 8, 198, 200; 13, 232, 235; 16, 253).
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/59
    Auszug aus BSG, 26.08.1965 - 9 RV 1034/64
    Von den mancherlei Arten von Lücken im Gesetz (vgl. hierzu Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 9. Juni 1961 in BSG 14, 238, 241; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 15. Aufl., Erster Halbband § 58 I; Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11. Aufl. I. Band, Einleitung Erl. 62 bis 64) kommt hier nur der Fall in Betracht, daß das Gesetz einen bestimmten Tatbestand nicht erfaßt hat, wobei das Schweigen auf Absicht, auf einem Versehen oder darauf beruhen kann, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Verhältnisse ergeben hat.
  • BSG, 25.05.1965 - 1 RA 245/62

    Hebammentätigkeit - Frei praktizierende Hebamme mit Niederlassungserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 26.08.1965 - 9 RV 1034/64
    Das trifft hier nicht zu, weil in beiden Fällen beim Kläger tarifliche Leistungen nicht anzurechnen wären (vgl. auch Entscheidung des BSG vom 25. Mai 1965 - 1 RA 245/62-).
  • LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für die Vergangenheit, Wirkung

    Dies beruht darauf, dass der nicht geregelte Tatbestand sich erst nach dem Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der ´Verhältnisse" (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 26.8.1965, 9 RV 1034/64 = BSGE 23, 283, 287, vom 11.8.1966, 3 RK 24/64 = BSGE 25, 150, 151) - vorliegend durch eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse aufgrund einer nachfolgenden Gesetzesänderung - ergeben hat.
  • BSG, 12.03.1968 - 9 RV 1064/65

    Der Erlaß von Umanerkennungsbescheiden und die Umstellung der Versorgungsbezüge

    Der Kläger beantragt, die Revision des Beklagten als unbegründet zurückzuweisen° Er hält das angefochtene Urteil für zutreffend; die darin ' vertretene Rechtsauffassung werde auch durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26° August 1965 (BSG 23, 283) gestützt°.
  • BSG, 17.12.1965 - 8 RV 329/62
    Obgleich sich diese Rechtsvorschrift nur auf das Saarland erstreckt, ist sie revisibel, weil mit der Eingliederung des Saarlandes in das Bundesgebiet die dem BVG entsprechenden Vorschriften des Saarlandes Bundesrecht geworden sind (© 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956, BGBl I 1011; Urteile des BSG vom 19"2°1964 - 10 BV 1223/61 » sowie vom 26. August 1965 - 9 RV 1034/64 -) und eine gleiche Vorschrift in 5 65 BVG enthalten ist.
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